Unsere Leistungen

Leistungen nach §37.2 SGB V

Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Leistungen nach §37.2 SGB V

Leistungsgruppe 1: Augentropfenverabreichung Blutdruckkontrolle Blutzuckerkontrollen Injektionen (Insulin, Thromboseprophylaxe) s. c. Kompressionsstrümpfe ausziehen Medikamente dosieren und verabreichen

Leistungsgruppe 2: Kompressionsstrümpfe anziehen Anlegen und Abnehmen von Bandagen, Orthesen und Kompressionsverbänden Bauchdeckenkatheder Klistiere, Klysma Medizinische Einreibungen Infusionen s.c.

Leistungsgruppe 3: Kompressionsverbände anlegen Stomaversorgung
Versorgung und Überprüfung von Drainagen
Blasenspülungen
Bronchialtoilette; Absaugen der oberen Luftwege
Kathederpflege und Kathederwechsel
Trachealkanülen-Versorgung
Injektionen i.m.
Versorgung akuter Wunden

Leistungsgruppe 4:
Infusionen
Hebe- und Senk-Einläufe
Port-/Sonden- und ZVK-System-Versorgungen

Sonderleistungen:
Versorgung chronischer Wunden durch ausgebildete Wundmanager

Die Krankenversicherungsleistungen sind geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB V)

Leistungen nach §36 SGB XI

Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen, Selbstzahler oder durch das Amt für Soziales.

Leistungen nach §36 SGB XI

(Alle Leistungen mit den aktuellen Leistungen)

Leistungskatalog nach §36 SGB XI

Die Pflegeversicherungsleistungen sind geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung

Leistungen nach §45b SGB XI
(Entlastungsleistung)

Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen.

Leistungen nach §45b SGB XI

(Entlastungsleistung)

Jeder pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1 – 5 stehen monatlich 125 € für sog. Entlastungs- und Betreuungsleistungen zusätzlich zu, die von uns nach Absprache übernommen wird.

Leistungen nach §39 SGB XI
(Verhinderungspflege)

Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen.

Leistungen nach §39 SGB XI

(Verhinderungspflege)

Sollte Ihre Pflegeperson auf Grund von Urlaub oder Krankheit verhindert sein, so können wir in dieser Zeit die Pflege der pflegebedürftigen Person übernehmen. Alle Formalitäten mit der Pflegekasse übernehmen wir. Die Vergütung erfolgt durch die Pflegekasse.

Leistungen nach §37.3 SGB XI
(Pflegebegutachtung)

Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen.

Leistungen nach §37.3 SGB XI

(Pflegebegutachtung)

Wir bieten für alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 – 5 eine umfangreiche und vorgeschriebene Pflegeberatung an. Pflegebegutachtungen müssen für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 -3 halbjährig und mit Pflegegrad 4 – 5 vierteljährig durchgeführt werden.

Leistungen nach §SGB XII
(Unterstützung vom Amt für Soziales)

Vergütung erfolgt durch das Amt für Soziales.

Leistungen nach §SGB XII

Für pflegebedürftige Personen ohne Pflegegrad, die Hilfe bei der Pflege benötigen und nicht die finanziellen Mittel als Selbstzahler haben, können Unterstützung vom Amt für Soziales erhalten. Wir übernehmen alle genehmigten Leistungen und unterstützen Sie bei der Pflege.

Weitere Pflegeinformationen

Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert

Ihre Vorteile bei uns

Kennenlernen

und Beratung vor Ort

Geschultes Personal

sichergestellt durch laufende Weiterbildungen.

Keine Vertragslaufzeit

jederzeit kündbar!

Qualitätssicherung

durch Gespräche im Team und Feedback von Kunden.

Abrechnung

direkt mit Ihrer Kasse (100% Kostenübernahme)

Hilfe bei Beantragung

zur Förderung

Verfügbarkeit

sogar kurzfristig möglich.

Organisation von Rezepten

und Verordnungen für unsere Patienten frei Haus

Unsere Kooperationspartner

Kontakt

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Pflege?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Kontakt

Telefon: +49 211 39 02 76 43
Telefax: +49 211 39 02 76 45
E-Mail: [email protected]

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