Unsere Leistungen
Leistungen nach §37.2 SGB V
Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Leistungsgruppe 1: Augentropfenverabreichung Blutdruckkontrolle Blutzuckerkontrollen Injektionen (Insulin, Thromboseprophylaxe) s. c. Kompressionsstrümpfe ausziehen Medikamente dosieren und verabreichen
Leistungsgruppe 2: Kompressionsstrümpfe anziehen Anlegen und Abnehmen von Bandagen, Orthesen und Kompressionsverbänden Bauchdeckenkatheder Klistiere, Klysma Medizinische Einreibungen Infusionen s.c.
Leistungsgruppe 3: Kompressionsverbände anlegen Stomaversorgung
Versorgung und Überprüfung von Drainagen
Blasenspülungen
Bronchialtoilette; Absaugen der oberen Luftwege
Kathederpflege und Kathederwechsel
Trachealkanülen-Versorgung
Injektionen i.m.
Versorgung akuter Wunden
Leistungsgruppe 4:
Infusionen
Hebe- und Senk-Einläufe
Port-/Sonden- und ZVK-System-Versorgungen
Sonderleistungen:
Versorgung chronischer Wunden durch ausgebildete Wundmanager
Die Krankenversicherungsleistungen sind geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB V)
Leistungen nach §36 SGB XI
Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen, Selbstzahler oder durch das Amt für Soziales.
(Alle Leistungen mit den aktuellen Leistungen)
Leistungskatalog nach §36 SGB XI
Die Pflegeversicherungsleistungen sind geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung
Leistungen nach §45b SGB XI
(Entlastungsleistung)
Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen.
(Entlastungsleistung)
Jeder pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1 – 5 stehen monatlich 125 € für sog. Entlastungs- und Betreuungsleistungen zusätzlich zu, die von uns nach Absprache übernommen wird.
Leistungen nach §39 SGB XI
(Verhinderungspflege)
Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen.
(Verhinderungspflege)
Sollte Ihre Pflegeperson auf Grund von Urlaub oder Krankheit verhindert sein, so können wir in dieser Zeit die Pflege der pflegebedürftigen Person übernehmen. Alle Formalitäten mit der Pflegekasse übernehmen wir. Die Vergütung erfolgt durch die Pflegekasse.
Leistungen nach §37.3 SGB XI
(Pflegebegutachtung)
Vergütung erfolgt durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen.
(Pflegebegutachtung)
Wir bieten für alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 – 5 eine umfangreiche und vorgeschriebene Pflegeberatung an. Pflegebegutachtungen müssen für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 -3 halbjährig und mit Pflegegrad 4 – 5 vierteljährig durchgeführt werden.
Leistungen nach §SGB XII
(Unterstützung vom Amt für Soziales)
Vergütung erfolgt durch das Amt für Soziales.
Für pflegebedürftige Personen ohne Pflegegrad, die Hilfe bei der Pflege benötigen und nicht die finanziellen Mittel als Selbstzahler haben, können Unterstützung vom Amt für Soziales erhalten. Wir übernehmen alle genehmigten Leistungen und unterstützen Sie bei der Pflege.
Weitere Pflegeinformationen
Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert
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